
Der gemeinsame Kirchenvorstand für Deutz und Poll ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen.
Gewählt wird dieser am 21./22.03.2026.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat und nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nicht die Fähigkeit besitzt zu wählen. Zur Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, dass die wahlberechtigte Person in der Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist.
Zulässige Wahlverfahren sind die Stimmabgabe im Wahlraum mittels Stimmzettel oder im Wege der Briefwahl.
Ein Antrag auf Briefwahl kann vor der Wahl schriftlich oder zur Niederschrift des Pastoralbüros gestellt werden. Der Antrag ist an den Wahlvorstand zu richten.
Jeweils zu den Gottesdiensten am Wahlwochenende.
Samstag, 21.03.2026
16.30 Uhr – 18.15 Uhr (St. Urban)
18.00 Uhr – 19.15 Uhr (Hl. Dreifaltigkeit)
Sonntag, 22.03.2026
09.15 Uhr – 11.15 Uhr (St. Heribert)
10.45 Uhr – 12.30 Uhr (St. Joseph)